Datenschutzerklärung des BSV  „Bleib-treu“  Emmelsum e.V.

 

(1) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein personenbezogene Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Kontaktdaten, Bankverbindung, ggf. Familienstand (sofern für Familien-/Eheleutebeitrag erforderlich) und weitere dem Vereinszweck dienende Daten. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des satzungsmäßigen Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.

 

(2) Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG und der ab Ende Mai 2018 geltenden EU Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO per EDV für den Verein auf vereinseigenen Systemen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht begründet werden. Durch die freiwillige weitere Angabe seiner Email-Adresse und/oder Telefonnummer auf der Beitrittserklärung oder auf sonstigem Wege erklärt sich das Mitglied bereit, dass der Verein diese Informationen zur Kommunikation an das Mitglied nutzen darf. Mit der Teilnahme oder seinem Besuch von Meisterschaften oder Traditionsveranstaltungen ermächtigt das Mitglied den Verein zur Berichterstattung inkl. Fotos an die örtliche Presse, die Homepage, über soziale Netzwerke (z.B. Whatsapp,  Facebook u. Twitter) oder in der Vereinszeitschrift; dem Verein obliegt hier ein besonderer Respekt- und würdevoller Umgang zur Berücksichtigung der schutzbedürftigen/persönlichen Interessen jedes Mitgliedes. Jedes Mitglied hat zu jeder Zeit das Recht auf Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten, die Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit, Sperrung seiner Daten, sowie Löschung seiner freiwillig angegeben Daten.

 

(3) Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Durchführung der Sport- und Traditionsveranstaltungen und die üblichen Veröffentlichungen von Ergebnissen in der Presse sowie im Internet. Mitgliederdaten werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis spezifischer Daten für die Ausübung ihrer Tätigkeit zwingend erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die schriftliche Versicherung aus, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. Übermittlung an Dritte) ist - mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur namentlichen Mitgliedermeldung von Startberechtigungen an entsprechende Verbände (Kreis/Bezirk 012 sowie BVNW) - nicht zulässig.

 

(4) Als Mitglied des Rheinischen Schützenbundes e.V. 1872 ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. Übermittelt werden dabei Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Eintrittsdatum und später ggf. das Austrittsdatum. Die namentliche Mitgliedermeldung erfolgt über ein internetgestütztes Programmsystem. Bei Bedarf und zur Erlangung eines angemessenen Versicherungsschutzes ist es möglich, dass die hierzu erforderlichen Daten auch an die dann ausgewählte Versicherungsgesellschaft weitergegeben werden.

 

(5) Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten auf der Homepage erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zur seiner Person.

 

(6) Bei Austritt, Ausschluss oder Tod eines Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre, ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts, durch den Schatzmeister aufbewahrt.

 

 

 

Voerde,  im Mai 2018        -

 

Der Vorstand